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Niedersachsen: Förderung von Projekten zur Stärkung der aktiven Vaterrolle

Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen" Familienbüros und Projekte.

Die Förderung durch das Land Niedersachsen kann von den Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe beantragt werden. Die Förderanträge werden beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt. Antragsfrist ist der 30. April 2025.

Gefördert werden Projekte mit folgenden Inhalten/Zielgruppen

  •  Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratungs- und Unter­stützungs­angebote zur Stärkung der Erziehungs­kompetenz, insbesondere für die gesunde Entwick­lung von Kindern und ihrem Recht auf gewalt­freie Erziehung oder zur Begleitung von Familien mit Flucht­erfahrung
  • lokale Elternnetzwerke und Netzwerke der Familien­bildung, Qualifizierungen von Eltern­begleiterinnen und Eltern­begleitern und von Multipli­katorinnen und Multipli­katoren für Steuerungs­aufgaben sowie der Einsatz von Erziehungs­lotsinnen und Erziehungs­lotsen
  • von Modell- oder landesweiten Projekten zur Unterstützung einer familienfreundlichen Infrastruktur oder zur Stärkung der aktiven Vaterrolle