Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen" Familienbüros und Projekte.
Die Förderung durch das Land Niedersachsen kann von den Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe beantragt werden. Die Förderanträge werden beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt. Antragsfrist ist der 30. April 2025.
Gefördert werden Projekte mit folgenden Inhalten/Zielgruppen
- Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz, insbesondere für die gesunde Entwicklung von Kindern und ihrem Recht auf gewaltfreie Erziehung oder zur Begleitung von Familien mit Fluchterfahrung
- lokale Elternnetzwerke und Netzwerke der Familienbildung, Qualifizierungen von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern und von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Steuerungsaufgaben sowie der Einsatz von Erziehungslotsinnen und Erziehungslotsen
- von Modell- oder landesweiten Projekten zur Unterstützung einer familienfreundlichen Infrastruktur oder zur Stärkung der aktiven Vaterrolle