Zum 1. April 2024 gab es Änderungen im Elterngeld. Die Vernetzungsstelle hat ihr Infoblatt zum Elterngeld mit Stand 8/2024 aktualisiert. Es steht nun als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wurde für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 gesenkt. Für Geburten vor dem 1. April 2024 gelten andere Sätze. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, für Geburten ab dem 1. April 2024 neugestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.